Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für den Kartenverkauf für die Veranstaltungen des Literaturhaus Zürich, dessen Trägerin der Verein Museumsgesellschaft Zürich (im Folgenden «MUG» genannt) ist. Darüber hinaus regeln sie sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Rahmen der Veranstaltungen der MUG zwischen den Besuchenden von Veranstaltungen aller Geschäftsbereiche und der MUG entstehen. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen, die in Kooperation mit der MUG stattfinden, bei denen die MUG aber nicht selbst die Veranstalterin ist.

B Daten- und Urheberschutz

B 1. Allgemeine Regelungen

B 1.1.
Der Zutritt zu den Veranstaltungen im Literaturhaus ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

B 1.2.
Das Anfertigen jedweder Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstigen Geräten mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Bild- und Tonaufzeichnung.

B 1.3.
Für Schäden, die von Besuchenden der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursachende.

B 1.4.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Die MUG behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.

B 1.5.
Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Die MUG behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.

B 1.6.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich innerhalb des Gebietes der Stadt Zürich zu verlegen. Die Eintrittskarten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

B 1.7.
Die Veranstalterin haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.

B 1.8.
Die Veranstaltungen der MUG wie das Programm des Literaturhaus Zürich und die Anfangszeiten der jeweiligen Veranstaltungen sind den offiziellen Veröffentlichungen (Webseite, Programmheft, Facebook) zu entnehmen. Änderungen der Programmzeiten behält sich die MUG vor.

B 2. Datenschutz

Die MUG behandelt die von den Besuchenden und der Kundschaft überlassenen Daten vertraulich. Die MUG verarbeitet und verwendet die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung seiner Leistungen. Die MUG ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich die Kundschaft einverstanden, dass ihre E-Mail-Adressen in den Newsletter-Verteiler aufgenommen werden, um ihnen aktuelle Informationen und Angebote des Literaturhaus Zürich (z. B. Programmänderungen, Vergünstigungen, Covid-Vorschriften) zukommen zu lassen oder sie auf ähnliche Veranstaltungen hinzuweisen. Die Daten werden nur im dargelegten Umfang genutzt. Der Erhalt des Newsletters kann jederzeit abbestellt werden (Opt-Out), dann wird die Adresse aus dem Verteiler gelöscht. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der MUG.

B 3. Urheberschutz

Sämtliche auf www.literaturhaus.ch angebotenen Texte, Bilder, Grafiken, Videos sowie deren Anordnung und grafische Aufbereitung auf der Webseite unterliegen dem Schutz des Schweizerischen Urheberrechts und weiterer Schutzgesetze. Eine Verwendung, Verbreitung oder Veränderung der Inhalte dieser Webseite (z. B. Texte oder Grafiken) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Museumsgesellschaft Zürich in Schriftform (schriftlich, Unterschrift erforderlich) gestattet.

C Streaming- und Online-Angebote

C 1. Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche digital zugänglichen Veranstaltungen des Literaturhaus Zürich, die von der MUG veranstaltet werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem*r Erwerber*in sowie Inhaber*in von Online-Eintrittskarten (im Folgenden «KUNDSCHAFT») und der MUG.
Die zwischen der MUG und der Kundschaft getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschliesslich aus diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Regelungen der Kundschaft gelten nicht.

C 2. Streamingdienste

C 2.1.
Die MUG bietet unter www.literaturhaus.ch Mitschnitte von Veranstaltungen, per Live-Stream sowohl zur kostenlosen wie auch kostenpflichtigen Nutzung an. Mitschnitte im Archiv werden als Video on demand ebenfalls teils kostenlos, teils kostenpflichtig angeboten. Der digitale Zugang zu den Veranstaltungen erfolgt durch die Nutzung eines Live-Streamings.

C 2.2.
Das Videosignal der Veranstaltungen wird in Full HD 1080p produziert und für das Internetstreaming encodiert. Der Kundschaft stehen je nach Internet-Anbindung und Endgeräte verschiedene Übertragungsqualitäten zur Verfügung.

C 2.3.
Die MUG entscheidet eigenständig, welche Veranstaltungen aus ihrem Programm als Live- oder On-Demand-Streaming angeboten werden. Ein Anspruch seitens Kundschaft auf Zugänglichmachung bestimmter Aufnahmen besteht auch dann nicht, wenn das Literaturhaus dies vorher angekündigt hat. Die MUG behält sich ferner vor, einzelne Inhalte aus rechtlichen Gründen aus dem Archiv zu entfernen und/oder bestimmte Regionen aus rechtlichen Gründen von dem Angebot der Streamingdienste auszuschliessen (Geoblocking).

C 2.4.
Nicht Gegenstand des Vertrages zwischen der Kundschaft und der MUG ist die Bereitstellung des Internetzugangs, der für die Inanspruchnahme der in Ziff. C2.1 und C2.2 beschriebenen Streamingdienste erforderlich ist oder jegliche Art der für den Empfang nötigen Endgeräte.

C 3. Nutzung

C 3.1.
Die Nutzung der Streamingdienste durch die Kundschaft ist gegenständlich und zeitlich begrenzt. Die Streamingdienste dürfen nur im privaten Bereich genutzt werden.

C 3.2.
Die MUG bietet der Kundschaft folgende Nutzungsart an:
Mit dem Kauf eines Tickets erhält die Kundschaft im Gültigkeitszeitraum ihres Tickets einen digitalen Zugang zur entsprechenden Veranstaltung per Video-Stream. Die Nutzungsdauer beginnt nicht mit dem Kauf des Tickets, sondern ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Streams, und ist bei Live-Streams auf die Dauer der Veranstaltung beschränkt.

C 3.3.
Die Kundschaft verpflichtet sich, die Streamingdienste nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt,
– Veranstaltungen vollständig oder teilweise aufzuzeichnen;
– den Stream für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder ihn öffentlich vorzuführen, zu senden oder ihn in sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen; oder
– den Stream zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

C 4. Kauf von Streaming-Tickets

C 4.1.
Um ein Streaming-Ticket zu kaufen, wählt die Kundschaft das Ticket durch Anklicken des Buttons «Tickets» aus. Dieser Vorgang stellt kein Vertragsangebot dar. Das gewünschte Ticket wird lediglich vorgemerkt. Auch das Anklicken des Buttons «bezahlen» stellt noch kein Vertragsangebot dar.
C 4.2.
Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Streamingdienste gibt die Kundschaft erst durch Anklicken des Buttons «jetzt bezahlen» ab. Vor Abgabe der Bestellung wird der Kundschaft noch einmal der Inhalt der Bestellung (Titel der Veranstaltung, Ticketart, Preis, Stückzahl, Zwischen- und Gesamtsumme) angezeigt. Die Kundschaft kann die Bezahlungsmodalitäten über die auf der Übersichtsseite vorgesehenen Änderungsbuttons korrigieren.
C 4.3.
Nach Eingang der Bestellung erhält die Kundschaft vom Literaturhaus eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt. Hierdurch erfolgt auch die Annahme des Angebots auf Vertragsabschluss (im Folgenden: «KAUFVERTRAG»).
C 4.4.
Nach dem Kauf des Tickets erhält die Kundschaft eine E-Mail mit den Zugangsdaten (Benutzername und Passwort), um das Video auf der digitalen Bühne des Literaturhaus Zürich (www.literaturhaus.ch) anschauen zu können. Bei einem Live-Stream ist der Zugang zur Veranstaltung erst 15 Minuten vor der Veranstaltung möglich. Bei einem Video on Demand ist der Zugang unmittelbar nach der Bestellbestätigung möglich.

C 5. Widerrufs- und Rückgaberechte

C 5.1.
Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Tickets sind ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Zugang zu Live-Streams als auch für Videos on Demand.
C 5.2.
Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung auf ein späteres Datum behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
C 5.3.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter sowie eines Ausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarten oder der Zahlungsbestätigung erstattet. Die Rückzahlungen erfolgen im Falle der Zahlung per Paypal, Kreditkarte oder TWINT durch Überweisung an die Kundschaft über die*den gewählte*n Zahlungsanbieter*in.

C 6. Preise und Zahlung

C 6.1.
Die Preise der Tickets sowie deren Laufzeit ergeben sich aus der Angebotsdarstellung.
C 6.2.
Der Gesamtpreis der Bestellung wird der Kundschaft auf einer Übersichtsseite angezeigt, bevor die Bestellung abgeschickt wird.
C 6.3.
Der Kaufpreis ist im Voraus zu zahlen und wird unmittelbar mit Abschluss der Bestellung fällig.
C 6.4.
Der Kundschaft stehen auf www.literaturhaus.ch verschiedene Zahlungsmittel zur Verfügung (Mastercard, Visa, Twint u. a.). Es besteht kein Anrecht auf andere Zahlungsarten.

C 7. Zugangsdaten

C 7.1.
Die Zugangsdaten (Streaming-Link und Passwort) zum Stream dürfen ausschliesslich von der Kundschaft benutzt werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
C 7.2.
Die Kundschaft haftet für alle Schäden, die durch eine Drittnutzung herbeigeführt werden, sofern er den Missbrauch der Zugangsdaten zu vertreten hat. Der Nachweis für ein fehlendes Verschulden obliegt dem*der Kund*in.

C 8. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, falls damit kein Gewinn erzielt wird. Der gewerbsmässige Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.

C 9. Gewährleistung

C 9.1.
Die MUG übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit des Internetzugangs sowie des genutzten Endgeräts.
C 9.2.
Die MUG wird technische Störungen unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten beseitigen. Führt eine Störung des Dienstes dazu, dass der abgerufene Videostream nicht genutzt werden kann oder die Nutzungsmöglichkeit erheblich beeinträchtigt ist, bietet die MUG folgende Ersatzleistungen an:
a. Ist ein Live-Streaming aus technischen Gründen nicht möglich, erstattet die MUG der Kundschaft an den Kartenkassen oder bargeldlos über das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel den bezahlten Betrag zurück.
b. Im Falle einer Störung des Dienstes während eines Video-on-Demand-Streamings.

 

D Physischer Besuch

D 1. Vertragsschluss und Nutzung der Eintrittskarten

Der Eintritt zu den Veranstaltungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Vor dem Eintritt zu den Veranstaltungen der MUG ist die Kundschaft verpflichtet, am Einlass des Veranstaltungshauses/-raums dem Einlasspersonal die erworbene Eintrittskarte vorzuzeigen und sich gegebenenfalls durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.
Eintrittskarten können im Voraus online über die Webseite (www.literaturhaus.ch) sowie in der Bibliothek der MUG erworben werden. Falls eine Veranstaltung nicht ausverkauft ist, sind jeweils auch an der Abendkasse Eintrittskarten erhältlich. Für die Veranstaltungen der MUG gibt es verschiedene Kartenpreise, die von der MUG festgelegt und veröffentlicht werden.
Normalerweise werden unnummerierte Sitzplatzkarten angeboten. Für bestimmte Veranstaltungen können auch nummerierte Sitzplätze erhältlich sein oder Stehplätze (z. B. für Konzerte) – die entsprechende Kategorie wird beim Ticketkauf und auf den Karten vermerkt.
Die MUG behält sich vor, einzelne Veranstaltungen vom Online-Verkauf auszuschliessen, sowie in begründeten Einzelfällen die Kartenvergabe für die Kundschaft zu beschränken.
Die Eintrittskarten sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Kundschaft von Eintrittskarten ist es insbesondere untersagt:
– die Eintrittskarten im Internet zum Kauf anzubieten,
– die Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der MUG, zu veräussern,
– die Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der MUG, zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.
Im Falle des Zuwiderhandelns verliert die Kundschaft das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann von der MUG für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).

D 2. Platzwahl und Platzreservierung

Für alle Veranstaltungen wird eine Eintrittskarte benötigt. Dies gilt auch für kostenfreie Veranstaltungen. Diese können im Vorverkauf oder an der Abendkasse erworben werden. Platzreservierungen sind nicht möglich.
Sitzplätze können nur garantiert werden, wenn diese bis fünf Minuten vor Veranstaltungsbeginn eingenommen wurden. Die MUG behält sich vor, nicht eingenommene Plätze mit Beginn der Veranstaltung zu vergeben.
Bei nummerierten Sitzplatzkarten ist es nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Tickets für Stehplätze berechtigen nicht zum Bezug eines Sitzplatzes.

D 3. Kartenverkauf an der Abendkasse

Die Abendkasse findet an den Veranstaltungsorten frühestens ab 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn statt.
Die Veranstaltungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermässigungen und Gebühren sind insbesondere auf der Webseite des Literaturhaus Zürich (www.literaturhaus.ch) und/oder per Aushang an der Abendkasse ersichtlich.

D 4. Festivalpässe und Freikarten

Festivalpässe gelten nur für Veranstaltungen innerhalb der definierten Festivaltage (insbesondere «Tage internationaler Literatur»). Bei nicht genutzten Kartenkontingenten entsteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Nutzung der Festivalpässe bei anderen Veranstaltungen oder in Folgejahren.
Bei Einlass in das Veranstaltungshaus resp. den -raum ist der Festivalpass vorzuweisen.
Freikarten müssen ebenfalls beim Einlass für die gewünschte Veranstaltung dem Personal gezeigt werden.

D 5. Akkreditierungen

Akkreditierungsanfragen garantieren keine Akkreditierung. Die Veranstalterin behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.
Sie sind für ausgewiesene Veranstaltungen gültig. Eine pauschale Akkreditierung für mehrtägige Festivals, Symposien u. a. ist nicht möglich.
Inhaber von Akkreditierungen müssen sich an der Kartenkasse anmelden und für den Einlass zur gewünschten Veranstaltung einen «Ausweis» abholen.

D 6. Ermässigungen

Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermässigungen sind auf unserer Webseite und in unseren Publikationen einzusehen oder an der Kasse zu erfragen. Die MUG behält sich vor, auf bestimmte Veranstaltungen keine Ermässigungen zu gewähren oder diese auf ein bestimmtes Kontingent pro Veranstaltung zu beschränken.
Die MUG verlangt bei allen ermässigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die Ermässigungsberechtigung muss im Original vorgelegt werden und bei Einlass ohne Aufforderung vorgezeigt werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachträglich zu entrichten.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermässigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermässigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

D 7. Zahlung und Rechnung

An den Kartenkassen sind Bar- sowie Kartenzahlung (Maestro und gängige Kreditkarten, keine Postcard) und TWINT möglich. Die Erstellung einer Rechnung oder Quittung erfolgt auf Wunsch und kann nachträglich nicht nachgeholt werden.

D 8. Karten im Online-Verkauf/-Shop

Mögliche Gebühren für den Verkauf über das Internet («Online»-Verkauf») werden im Laufe des Buchungsvorgangs ausgewiesen. Die online gekauften Tickets können im Vorfeld ausgedruckt werden oder digital z. B. auf dem Smartphone-Display vorgewiesen werden.
Der Einlass ohne Karte und nur mit der Bestellbestätigung ist nicht möglich. Umtausch, Rückgabe und Stornierung der Tickets sind nach Absenden der Online-Bestellung nicht mehr möglich.

D 9. Kartenrückgabe

Die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Ausfall von Veranstaltungen werden die Kosten für die Eintrittskarten an den Kartenkassen oder bargeldlos über das beim Kauf verwendete Zahlungsmittel rückerstattet.

D 10. Verlorene Tickets

Verlorene Tickets werden nicht erstattet und auch nicht an der Kasse neu ausgedruckt.

D 11. Wechsel des Veranstaltungsorts

Die MUG behält sich vor, den Veranstaltungsort ohne Begründung zu wechseln. Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.

D 12. Einlass

Die Berechtigung, einer bestimmten Veranstaltung beizuwohnen, wird mit der gültigen Eintrittskarte nachgewiesen. Die Veranstaltungsorte dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden.
Die MUG behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung jederzeit zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. den*die Besucher*in aus dem Haus/Saal zu verweisen. Die Kundschaft hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.
Sitzplätze können nur garantiert werden, wenn diese bis fünf Minuten vor Veranstaltungsbeginn eingenommen wurden. Die MUG behält sich vor, nicht eingenommene Plätze mit Beginn der Vorstellung zu vergeben.

D 13. Verhalten im Literaturhaus / Verbotene Gegenstände

Die Besucher*innen verhalten sich im Literaturhaus vorsichtig und anständig. Sie respektieren allfällige Abschrankungen und die Weisungen des Personals. Sie respektieren die Persönlichkeitsrechte der auftretenden Personen, des Personals, der Betreiber von Büchertischen und der anderen Besucher*innen sowie der Mitglieder im Haus. Hygienevorschriften und Hygieneempfehlungen (etwa Abstand zu anderen Personen, Tragen von Masken usw.), die von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden ausgegeben wurden, sind von den Besucher*innen ständig einzuhalten.
Die Besucher*innen bringen keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mit ins Haus. In allen Sälen und Spielstätten – indoor und openair – sind folgende Dinge untersagt:
– das Mitbringen von professionellen Foto- und Videokameras
– die Aufnahme mit Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten
– Telefonieren während den Veranstaltungen
– Pyrotechnische Gegenstände
– Megaphone oder sonstige lärmbelästigende Geräte
– das Mitbringen von Tieren (ausgenommen ausgebildete Assistenzhunde)
– der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art
Drohnen
– illegale Betäubungsmittel
– Verteilen von Werbematerialien aller Art sowie Anbringen von Plakaten ohne vorherige schriftliche Genehmigung
– mutwillige Beschädigung oder Diebstahl in allen Spielstätten
– das Tragen von Waffen jedweder Art
Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Das Sicherheitspersonal der MUG kann weitere Gegenstände verbieten. Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstossen, können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Veranstaltung verwiesen werden.
Die Mitarbeitenden der MUG sind aus sicherheitstechnischen Gründen berechtigt, Taschen und Kleidung von Besucher*innen vor dem Eintritt und bei Verlassen des Veranstaltungsortes zu durchsuchen oder aber die Besucher*innen aufzufordern den Inhalt der Taschen und Kleidungsstücke offen zu legen. Verweigert oder verhindert der*die Besucher*in die Durchsuchung oder Offenlegung, wird der Zutritt zur Veranstaltung ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.

D 14. Fotografieren und Filmen

Die Mitnahme von Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten an die Veranstaltungen ist nicht gestattet. Das Mitschneiden von Bild und Ton durch Mobiltelefone, Tablets oder vergleichbare Geräte ist untersagt.
Auch mit der Handykamera ist das Fotografieren grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch gestattet und unter dem Vorbehalt, dass dadurch der Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird und sich andere Besucher*innen nicht gestört fühlen. Die Verwendung zu kommerziellen Zwecken setzt das schriftliche Einverständnis der MUG voraus. Die Rechte Dritter bleiben in jedem Fall vorbehalten.

D 15. Weisungen des Personals

Den Anweisungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Diese üben das Hausrecht aus und sind gegenüber den Besucher*innen weisungsbefugt.
Insbesondere können folgende Weisungen bezüglich folgender Punkte erteilt werden:
– einzuhaltende Hygienevorschriften (etwa Abstand zu anderen Personen, Tragen von Masken usw.),
– nicht zu betretende Orte im Haus,
– Abstände zu Lautsprechern und weiterem technischem Equipment,
– teilweise oder vollständige Räumung des Hauses.
Weisungen können mündlich, schriftlich oder durch Signalisation erfolgen. Widersetzt sich ein*eine Besucher*in den Weisungen trotz wiederholter Aufforderung zur Befolgung, kann er*sie vom Personal ohne Rückerstattung des Kaufpreises vom Gelände verwiesen werden.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gilt das Benutzungsreglement uneingeschränkt. Der Zutritt ins Haus kann verweigert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung gestört oder andere Besucher*innen belästigt würden.

D 16. Fotos und Videoaufnahmen des Veranstalters

Die Kundschaft ist damit einverstanden, dass die MUG im Haus und Veranstaltungsraum Fotos und Videoaufnahmen (inkl. Ton) erstellt oder erstellen lässt, auch wenn ihre Person allenfalls darauf erkennbar ist.
Nicht zulässig ist die Erstellung von Porträtfotos und Videoaufnahmen von der Kundschaft, die die Person ungebührlich ins Zentrum rücken.
Die MUG darf die Fotos und Videoaufnahmen zu folgenden Zwecken verwenden:
– Durchsetzung von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen der MUG gegen die Besucher*in oder Dritte,
– Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen,
– Erstellung von Rückblicken die Veranstaltungen,
– Zurverfügungstellung an Partner und Auftretende des Literaturhaus, so dass diese damit ihre Mitwirkung bewerben oder sonst wie bekannt machen können.

D 17. Jugendschutz

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Veranstaltungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter geeignet sind. Bestehen Zweifel über das Alter von minderjährigen Gästen, ist die MUG berechtigt, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis o. ä.), erhält keinen Einlass zu der betreffenden Veranstaltung und bekommt seinen Eintrittspreis nicht zurückerstattet.

D 18. Schutz- und Hygienekonzepte

Besuchende sind verpflichtet, sich vor Veranstaltungsbeginn über die jeweils geltenden Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren.

D 19. Gewährleistungsausschluss

Im Zusammenhang mit dem publizierten Programm gewährleistet die MUG insbesondere nicht:
– dass alle angekündigten Künstler*innen auftreten,
– dass angekündigte Künstler*innen nicht durch andere ersetzt werden,
– dass die Künstler*innen zu den angekündigten Daten und Zeiten auftreten,
– dass die Künstler*innen in der angekündigten Formation auftreten,
– dass die Länge der Darbietung der Künstler*innen der angekündigten Länge entspricht,
– dass alle angekündigten Rahmenangebote betrieben werden,
– dass die sanitäre Infrastruktur stets funktioniert und sauber ist,
– dass keine Wartezeiten entstehen,
– dass uneingeschränkte Bühnensicht besteht,
– dass die Lautstärke den behördlich vorgeschriebenen Umfang zu jedem Zeitpunkt einhält,
– dass sämtliche Anwesenden die Hygienevorschriften und Hygieneempfehlungen einhalten,
– dass alle Anwesenden und Teilnehmenden gesund und insbesondere nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder ähnlichen Viren infiziert sind,
– dass eine Veranstaltung im angekündigten Raum stattfindet,
– dass das Haus stets einfach zu begehen ist,
– dass in der Nähe des Hauses ein Parkplatz vorhanden ist.
Der Ausschluss der Gewährleistung bedeutet, dass den Besuchenden in Bezug auf die von der Gewährleistung ausgeschlossenen Punkte weder ein Minderungs- noch ein Wandelungsrecht zusteht und dass auch keine sonstigen direkten Schäden ersetzt werden.

D 20. Haftungsausschluss der Presenting-Partner

Als Presenting-Partner des Literaturhaus Zürich haftet weder die ZKB noch die Stadt Zürich gegenüber Dritten. Zuständig für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen ist der Verein Museumsgesellschaft Zürich. Darum haftet allein die MUG für die Umsetzung des Programms.

E Schlussbestimmungen

E 1. Änderungen

Die MUG ist berechtigt Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen der AGB jederzeit vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) betroffen sind. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Regelungslücken nach Vertragsschluss entstanden sind (z. B. durch Gesetzesänderungen, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung).

E 2. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Schweiz. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennt die Kundschaft die vorliegenden AGB als verbindlich an. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.r